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   LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20   

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LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20 (https://dejure.org/2021,40580)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.04.2021 - 3 Sa 129/20 (https://dejure.org/2021,40580)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. April 2021 - 3 Sa 129/20 (https://dejure.org/2021,40580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 1, 3, 7, 15, 22 AGG

  • IWW

    § 15 Abs. 2 AGG, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, § 6 Abs. 1 Satz 2, Alt. 1 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 22 AGG, § 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 11 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG, §§ 22 AGG, § 64 Abs. 2b ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG, § 6 Abs. 2 AGG, § 61 b Abs. 1 ArbGG, § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, § 15 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, § 7 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG, § 8 Abs. 1 AGG, § 10 AGG, § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 15 Abs. 2 S. 2 AGG, Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 76/207/EWG, § 253 BGB, § 15 AGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 AGG ; § 3 AGG ; § 7 AGG ; § 15 AGG ; § 22 AGG
    Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung kann ein Indiz iSd. § 22 AGG für die Benachteiligung des Bewerbers wegen seines Alters im Bewerbungsverfahren darin liegen, dass die für das streitgegenständliche Bewerbungsverfahren zuständige Mitarbeiterin/ der zuständige Mitarbeiter ...

  • rechtsportal.de

    § 1 AGG ; § 3 AGG ; § 7 AGG ; § 15 AGG ; § 22 AGG
    Indizwirkung für § 22 AGG bei Rekrutierung junger Talente auf Homepage Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für Nichtverletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Ausrichtung auf junge Bewerber keine unternehmerische Selbstbeschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20
    Dabei sind alle Umstände des Rechtstreites im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. z.B. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 32 ff, NZA 2020, 851 f; BAG 23. November 2017 -8 AZR 372/16 - Rn. 20ff, NZA - RR 2018, 287; EUGH 25. April 2013 - C-81/12-[Asociatia ACCEPT] Rn. 50).

    Beweist in einem Streitfall eine Partei Indizien, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Benachteiligung vorgelegen hat (so z. B.: BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 34, NZA 2020, 851, m.w.N.).

    Hierfür gilt jedoch das Beweismaß des sogenannten Vollbeweises und der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. z.B. BAG 27. August 2020 -8 AZR 62/19- Rn. 32, NZA 2021, 189; BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36, NZA 2020, 851 f, m.w.N.).

    cc) Schreibt z.B. der Arbeitgeber eine Stelle entgegen § 11 AGG unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG aus, kann dies die Vermutung iSv. § 22 AGG begründen, dass die Person, die sich erfolglos beworben hat, wegen eines Grundes iSv. § 1 AGG benachteiligt worden ist (vgl. z.B. BAG 23. Januar 2020 -8 AZR 484/18 - Rn. 43, NZA 2020, 851 f, m.w.N.).

    Hierfür gilt das Beweismaß des sogenannten Vollbeweises und der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. z.B. BAG 27. August 2020 -8 AZR 62/19- Rn. 32, NZA 2021, 189; BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36, NZA 2020, 851 f, m.w.N.).

    Hat aber -wie vorliegend der Kläger- eine Partei Indizien bewiesen, die ihre Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Benachteiligung vorgelegen hat (vgl. BAG 23. Januar 2020 -8 AZR 484/18- Rn. 34, NZA 2020, 851).

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Auszug aus LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20
    (So ausdrücklich BAG 28. Mai 2020 -8 AZR 170/19- Rn. 19, BB 2020, 1981 mwN.; unter Bezugnahme auf: 22. April 1997 -C-180/95- [Draehmpaehl] Rn. 25 zur Richtlinie 76/207/EWG).

    b) Der Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist verschuldensunabhängig ausgestaltet (vgl. z.B. BAG 28. Mai 2020 -8 AZR 170/19- Rn. 20f, BB 2020, 1981 mwN.).

    Entsprechend ist in einem ersten Schritt die Höhe der angemessenen Entschädigung ohne Rücksicht auf eine Begrenzung zu ermitteln und diese gegebenenfalls in einem zweiten Schritt zu kappen, sofern sie drei Bruttomonatsentgelte übersteigen sollte (ausdrücklich BAG 28. Mai 2020 -8 AZR 170/19- Rn. 22f, BB 2020, 1981 mwN.; unter Bezugnahme auf BAG 25. Oktober 2018 -8 AZR 501/14- Rn. 110, BAGE 164, 117).

    e) Bei der Festsetzung der angemessenen Entschädigung besteht für die Gerichte ein Ermessensspielraum, innerhalb dessen sie die Besonderheiten jedes Einzelfalles zu berücksichtigen haben (so mit ausführlicher Begründung BAG 28. Mai 2020 -8 AZR 170/19- Rn. 27, BB 2020, 1981).

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische

    Auszug aus LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20
    In diesen Angaben liegt keine Selbstbeschreibung des Unternehmens gemäß der Entscheidung 8 AZR 604/16.

    (4) Soweit die Beklagte im Berufungsverfahren die Rechtsauffassung vertritt, dass die Angaben auf ihrer damaligen Homepage zum Tätigkeitsschwerpunkt der "Bearbeiterin der Bewerbungsschreiben" nicht geeignet seien, ein Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters zu bilden und sich insoweit auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. November 2017 bezieht, 8 AZR 604/16, führt dies nicht zu einem anderen Ergebnis.

    Andernfalls wäre die so formulierte Passage der Stellenausschreibung ohne Aussagegehalt und damit überflüssig (BAG 23. November 2017 -8 AZR 604/16- Rn. 33, NZA 2018, 584, unter Bezugnahme auf BAG 18. August 2009 -1 AZR 47/08- Rn. 35ff, BAGE 131, 342).

    Würden dagegen die Begriffe "jung" und "dynamisch" das Unternehmen des Arbeitgebers selbst beschreiben, würden damit lediglich dessen Alter und damit eine Eigenschaft beschrieben, dies zumindest für den dort entschiedenen Fall, in dem das betroffene Unternehmen 10 Jahre alt und damit als "generell durchaus jung" zu qualifizieren sei (BAG 23. November 2017 -8 AZR 604/16- Rn. 34f, NZA 2018, 584).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20
    Dabei sind alle Umstände des Rechtstreites im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. z.B. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 32 ff, NZA 2020, 851 f; BAG 23. November 2017 -8 AZR 372/16 - Rn. 20ff, NZA - RR 2018, 287; EUGH 25. April 2013 - C-81/12-[Asociatia ACCEPT] Rn. 50).

    Die Entschädigung muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewährleisten (vgl. z. B. EUGH 25. April 2013 - C-81/12- [Asociatia ACCEPT] Rn. 63, mit weiteren Nachweisen zur Richtlinie 2000/78/EG).

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet und zugleich den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EUGH 25. April 2013 - C-81/12- [Asociatia ACCEPT] Rn. 63, mwN. zur Richtlinie 2000/78/EG; 22. April 1997 -C-180/95- [Draehmpaehl] Rn. 25 zur Richtlinie 76/207/EWG).

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    Auszug aus LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20
    b) "Vor diesem Hintergrund erfährt ein erfolgloser Bewerber -unabhängig davon, ob er bereits vorab aus dem Bewerbungs-/Stellenbesetzungsverfahren ausgeschieden wurde, ob es andere Bewerber für die Stelle gab und eine andere Bewerbung Erfolg hatte, sowie unabhängig davon, ob die Stelle überhaupt besetzt wurde - stets eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG, weil er eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde" (so wörtlich BAG 27. August 2020 -8 AZR 62/19- Rn. 26, NZA 2021, 189).

    Hierfür gilt jedoch das Beweismaß des sogenannten Vollbeweises und der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. z.B. BAG 27. August 2020 -8 AZR 62/19- Rn. 32, NZA 2021, 189; BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36, NZA 2020, 851 f, m.w.N.).

    Hierfür gilt das Beweismaß des sogenannten Vollbeweises und der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. z.B. BAG 27. August 2020 -8 AZR 62/19- Rn. 32, NZA 2021, 189; BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36, NZA 2020, 851 f, m.w.N.).

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Auszug aus LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20
    Dabei sind alle Umstände des Rechtstreites im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. z.B. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 32 ff, NZA 2020, 851 f; BAG 23. November 2017 -8 AZR 372/16 - Rn. 20ff, NZA - RR 2018, 287; EUGH 25. April 2013 - C-81/12-[Asociatia ACCEPT] Rn. 50).

    Bei einer mittelbaren Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG ist dagegen der Kausalzusammenhang dann gegeben, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG erfüllt sind, ohne dass es einer direkten Anknüpfung an einen Grund iSv. § 1 AGG oder eines darauf bezogenen Motivs bedarf (vgl. z.B. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20ff, NZA - RR 2018, 287.

    Hinsichtlich des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BAG 26. November 2020 -8 AZR 59/20- Rn. 24, NZA 2021, 635; BAG 23. November 2017 -8 AZR 372/16- Rn. 22, NZA-RR 2018, 287; BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 402/15 - Rn. 46f, BAGE 159, 334 jeweils m.w.N.).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20
    Allerdings schließt der Umstand, dass eine ausgeschriebene Stelle bereits vor Eingang der Bewerbung der klagenden Partei besetzt wurde, nicht generell deren Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG aus (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 42).

    Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise darauf, ob ggf. eine vom Arbeitgeber gesetzte Bewerbungsfrist unterlaufen wird und/oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bereits vor Eingang einer Bewerbung erfolgte Stellenbesetzung gleichwohl zu einer Benachteiligung des nicht berücksichtigten Bewerbers führt (vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09 - Rn. 30; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - aaO).".

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Auszug aus LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20
    Daran ändert es nichts, dass es gelegentlich - und eben nicht typischerweise - Quereinsteiger bzw. ältere Berufseinsteiger gibt (so ausdrücklich z.B. BAG 11. August 2016 -8 AZR/14- Rn. 36, BB 2017, 506f; BAG 18. August 2009 -1 AZR 47/08- Rn. 25ff, BAGE 131, 342).

    Andernfalls wäre die so formulierte Passage der Stellenausschreibung ohne Aussagegehalt und damit überflüssig (BAG 23. November 2017 -8 AZR 604/16- Rn. 33, NZA 2018, 584, unter Bezugnahme auf BAG 18. August 2009 -1 AZR 47/08- Rn. 35ff, BAGE 131, 342).

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20
    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet und zugleich den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EUGH 25. April 2013 - C-81/12- [Asociatia ACCEPT] Rn. 63, mwN. zur Richtlinie 2000/78/EG; 22. April 1997 -C-180/95- [Draehmpaehl] Rn. 25 zur Richtlinie 76/207/EWG).

    (So ausdrücklich BAG 28. Mai 2020 -8 AZR 170/19- Rn. 19, BB 2020, 1981 mwN.; unter Bezugnahme auf: 22. April 1997 -C-180/95- [Draehmpaehl] Rn. 25 zur Richtlinie 76/207/EWG).

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Auszug aus LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20
    Entsprechend ist in einem ersten Schritt die Höhe der angemessenen Entschädigung ohne Rücksicht auf eine Begrenzung zu ermitteln und diese gegebenenfalls in einem zweiten Schritt zu kappen, sofern sie drei Bruttomonatsentgelte übersteigen sollte (ausdrücklich BAG 28. Mai 2020 -8 AZR 170/19- Rn. 22f, BB 2020, 1981 mwN.; unter Bezugnahme auf BAG 25. Oktober 2018 -8 AZR 501/14- Rn. 110, BAGE 164, 117).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20

    (Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - Verzicht

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